Steigende Zinsen auf Immobiliendarlehen - 2…
Aufgrund der Berichterstattung über die Zinsentwicklung die letzten Wochen in den Medien stellen sich unsere Kunden alle möglichen Fragen zu ihren Krediten. Um…
Wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen, um den Bau, den Kauf oder die Renovierung von privat genutztem Wohnraum zu finanzieren, können Sie bis zum Alter von 40 Jahren pro Jahr bis zu 1.344 Euro an gezahlten Prämien von Ihrem steuerpflichtigen Abkommen absetzen. Wenn Sie älter als 40 Jahre sind, beläuft sich der absetzbare Betrag auf 672 Euro.
Wenn es sich um Ihren Hauptwohnsitz handelt, werden Sollzinsen bei einem Immobiliendarlehen, das für den Bau, den Kauf oder die Renovierung eines Objekts aufgenommen wurde, als Werbungskosten angesehen. Sie sind somit von der Einkommensteuer absetzbar. Seit der Steuerreform von 2017 können Sie nämlich maximal 2.000 Euro in dem ersten Jahr, in dem Sie die Immobilie bezogen haben, und in den 5 folgenden Jahren absetzen. In den 5 Jahren danach sinkt diese Obergrenze auf 1.500 Euro, und ab dem 11. Nutzungsjahr können Sie 1.000 Euro absetzen.
Darüber hinaus kann ein Einwohner Luxemburgs mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unter bestimmten Bedingungen eine Zinsvergünstigung beantragen. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Zinsbeihilfe, mit der sich der Sollzins pro unterhaltsberechtigtem Kind um 0,50 % vermindern lässt.
Eine genauere Liste mit allen Bedingungen für eine Zinsvergünstigung finden Sie unter www.guichet.lu.
In bestimmten Fällen verlangt die Bank den Abschluss einer Restschuldversicherung. Falls der oder die Darlehensnehmer stirbt/sterben, übernimmt die Restschuldversicherung die Darlehenstilgung und schützt so das Familienvermögen. Die Einmalprämie für die Restschuldversicherung ist in einer altersabhängigen Höhe abzugsfähig.
Die Steuergutschrift stellt eine Steuervergünstigung dar und bezieht sich auf die Eintragungs- und Umschreibungsgebühren für alle diejenigen, die eine Immobilie kaufen, um selbst darin zu wohnen. Diese Steuergutschrift ist auf 20.000 Euro pro Käufer begrenzt!
Wenn Sie eine Immobilie zu Vermietungszwecken kaufen, müssen Sie die Mieteinkünfte bei der Steuer erklären. Sie können von diesen aber auch die Werbungskosten abziehen, welche sich zusammensetzen aus: