Der Gesetzgeber fördert den Abschluss von Altersvorsorgeverträgen durch Steuervorteile, wofür laut Gesetz bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind:
- Sie sind eine steuerpflichtige Privatperson mit Wohnsitz in Luxemburg oder sind dieser gleichgestellt,
- Sie sind jünger als 65 Jahre,
- die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 10 Jahre,
- die Rückzahlung beginnt frühestens bei Erreichen des 60. Lebensjahres und spätestens zum 75. Geburtstag,
- der jährlich abzugsfähige Höchstbetrag pro Steuerpflichtigem liegt bei: EUR 3.200.
Bei Ablauf des Vertrags wählen Sie zwischen:
- der einmaligen Rückzahlung des Gesamtkapitals,
- der Rückzahlung in Form einer einmaligen Kapitalteilauszahlung bis zu maximal 50% des Gesamtkapitals, während der Restbetrag in eine monatliche Zusatzrente umgewandelt wird,
- der Rückzahlung des Gesamtkapitals in Form einer monatlichen Zusatzrente.
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● Der Betrag der Kapitalauszahlung wird zur Hälfte des Satzes besteuert, der für die Besteuerung der Gesamteinkünfte angewandt wird, wobei dieser Steuersatz Ihr durchschnittlicher Steuersatz ist.
● Die Hälfte Ihrer monatlichen Zusatzrente ist steuerfrei.