Ein freudiges Ereignis kündigt sich an!
Mama spürt schon die ersten zarten Tritte im Bauch, Papa kann es nicht mehr abwarten, das Geschlecht zu erfahren, Oma freut sich darauf, ihr Enkelkind…
Bei der Entscheidungsfindung hilft es, sich die Unterschiede zwischen den beiden Arten von Sparkonten vor Augen zu halten, die Spuerkeess anbietet.
Einzahlungen auf ein gesperrtes Sparkonto können punktuell zu besonderen Anlässen wie etwa Geburtstagen, der Taufe, der Erstkommunion etc. oder auch regelmäßig erfolgen, zum Beispiel in Form einer monatlichen Überweisung. Dieses Konto bleibt jedoch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gesperrt, sodass es vor seinem 18. Geburtstag kein Geld abheben kann. Überdies ist dieses Konto von Abschlussgebühren befreit und wartet mit dem vollen Spektrum der Tweenz-Club-Vorteile auf.
Beim klassischen Tweenz-Sparkonto kann der Inhaber ab seinem 15. Lebensjahr allein über sein Geld verfügen. Vor diesem Alter hat er nur mit der Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters Zugang zum Ersparten. Zudem fallen bei diesem Konto keine Abschlussgebühren an, und das Kind verfügt über sämtliche Tweenz-Club-Vorteile.
Das Tweenz-Sparkonto bereitet Ihr Kind ab seinem 15. Geburtstag auf seine künftige finanzielle Unabhängigkeit vor!
Ihre Freunde und Verwandten möchten wissen, ob Sie schon eine Babywunschliste erstellt haben. Vorausschauend wie Sie sind, haben Sie jedoch längst alles Nötige für die Ankunft Ihres Babys besorgt. Um nun nicht mit einer Tonne Stofftiere und Strampler dazustehen, können Sie Ihr Umfeld auf Ihr Konto verweisen, oder besser noch auf das Konto Ihres Babys!
Bevor Sie ein Konto für Ihr Kind eröffnen können, müssen Sie jedoch zunächst seine Geburt abwarten: Bei der Kontoeröffnung wird man Sie um die Vorlage einer Geburtsurkunde bitten.
Ihr Kind kann bis zum vollendeten 12. Lebensmonat in den Genuss dieses Geschenks kommen. Des Weiteren erhält Ihr Kind ein tolles Überraschungsgeschenk in unserer Zweigstelle.
In der Regel sind es die Eltern, die ein Konto für ihr Kind eröffnen (bzw. die gesetzlichen Vertreter). Dies kann jedoch auch durch eine andere Person (Großeltern, Tante, Onkel, Nachbar etc.) geschehen, die dann als „Einleger“ bezeichnet wird.