Indem man sich schlichtweg stärker an den bereits etablierten Praktiken der Nachhaltigkeitsbanken orientiert. In erster Linie: Investitionen vermeiden, die negative Effekte mit sich bringen. So ähnlich steht es auch im Pariser Klimaabkommen, das 2015 das Ziel formulierte, die weltweiten „Finanzmittelflüsse“ in kohlenstoffarme Industrien umzulenken.
Dies zu konkretisieren, forderten seither unterschiedlichste Akteure aus Zivilgesellschaft und Politik. Der Green Deal ist nun die 2021 in Kraft getretene politische Selbstverpflichtung der 27 EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, bis 2050 die Netto-Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren und als erster Kontinent klimaneutral zu werden.
Dafür umfasst er Maßnahmen von der Energieversorgung über den Verkehr bis hin zur Finanzmarktregulierung („sustainable finance“), um die CO2-Emissionen der EU im Vergleich zu 1990 bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren.
Mit der Taxonomieverordnung wurde 2020 die weltweit erste „grüne Liste“ für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen – ein Klassifizierungssystem, das Anleger verwenden können, wenn sie in nachhaltige Projekte investieren wollen.
Auf den zunehmenden Druck zur Dekarbonisierung hat der Finanzsektor mit der Vermarktung vermeintlich neuer und nachhaltiger Finanzprodukte reagiert. Es ist zu einem enormen Anstieg sogenannter ESG-Investments gekommen: also Finanzprodukten, die ökologische und soziale Kriterien sowie die Art der Unternehmensführung beachten. „Beachten“ bedeutet aber nicht, schädliche Investments auszuschließen.
Die damit einhergehenden starken Greenwashing-Tendenzen will die EU nun nicht mehr hinnehmen, weil diese die Ziele des Green Deal gefährden. Allgemeingültige Label sollen schwammige Nachhaltigkeitsbehauptungen ersetzen. Der Tendenz, dass viele Fonds nunmehr „ESG-gescreent“ sind, sich an ihrer Anlagepolitik aber wenig geändert hat, soll gegengewirkt werden.