Eine kurze Einführung: Bei Equity-Bridge-Facilities, handelt es sich um Kreditlinien, die im Zusammenhang mit Private-Equity-, Infrastruktur-, Private-Debt- und Immobilienfonds zum Einsatz kommen. Es handelt sich um kurzfristige Kreditfazilitäten zur Vorfinanzierung (‚Überbrückung‘) der von den Investorengegenüber dem Fonds zugesagten Mittel. EBFs können verschiedenen Zwecken dienen, etwa der Finanzierung von Anlagegegenständen eines Fonds oder zur Deckung eines sonstigen allgemeinen Finanzierungsbedarfs (wie z. B. Gebühren oder Beratungskosten). Die Obergrenze der Kreditlinie bemisst sich in der Regel nach der Gesamtheit der noch nicht in Anspruch genommenen Zusagen von „qualifizierten Anlegern“ vorbehaltlich eines Haircuts (Loan-to-Value oder Loan-to-uncalled-Capital).
Für Fondsmanager (wie auch für Anleger) können sich aus der Nutzung solcher Fazilitäten wesentliche Vorteile ergeben: EBFs ermöglichen es, Kapitalabrufe zu verzögern und ihre Häufigkeit zu reduzieren. Dies erleichtert den Anlageprozess, vereinfacht die tägliche Verwaltung und verbessert den IRR (Internal Rate of Return) erheblich, da sich die Zeitspanne zwischen den Kapitalabrufen und der Liquidation/Ausschüttung von Vermögenswerten verkürzt.
Die Kreditsicherheiten bestehen aus (i) einer Verpfändung der nicht eingeforderten Kapitalzusagen von Anlegern, (ii) einer Verpfändung (floating pledge) der Bankkonten, auf die Anleger ihre Kapitaleinlagen überweisen und von denen Ausschüttungen an die Anleger gezahlt werden, und (iii) einem unmittelbaren Recht, bei Ausfall der Kreditfazilität Kapitalabrufmitteilungen an Anleger zu übermitteln.
Die Endfälligkeit kann (je nach Risikoanalyse) bis zu drei Jahren betragen, wobei mindestens eine jährliche Bereinigung (clean-down) erforderlich ist. Dies spiegelt auch den kurzfristigen Charakter von Fazilitäten dieser Art wider. In der Regel enthält die Kreditdokumentation bereits Optionen für spätere jährliche Verlängerungen, die unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreditgebers stehen.
Grundvoraussetzung für die Gewährung einer EBF an einen Fonds ist, dass Spuerkeess die Depotbankdienstleistungen erbringt (dies wird dringend empfohlen und ist in bestimmten Fällen unabdingbar) und/oder eine ausschließliche Bankbeziehung auf Fondsebene zu Spuerkeess besteht. Weitere Bestimmungen/Vereinbarungen bezüglich Anlagen dieser Art ergeben sich aus dem luxemburgischen Marktstandard. All dies steht stets unter dem Vorbehalt der formellen Zustimmung der Onboarding- und Kreditausschüsse von Spuerkeess auf der Grundlage einer angemessenen Dokumentation und Risikoanalyse.
Generell ist der von Spuerkeess angebotene EBF nach Maßgabe unseres kundenzentrierten Ansatzes und Dienstleistungsmodells strukturiert, das auf einer ganzheitlichen Sicht auf unsere Kunden und einem häufigen Kontakt mit den Relationship Managern/Kreditspezialisten aufbaut.