Unsere Tipps für eine gelungene Steuererklärung!

Der BHW-Vertrag, z.B. das Modell „Wohnbausparen“, richtet sich an Personen, die ein Sparkapital bilden möchten, um eine Wohnimmobilie zu erwerben, zu bauen oder zu renovieren und deren Finanzierungsbedarf über EUR 50.000 liegt. Sowohl der Sollzinssatz als auch die Höhe der Monatsraten können gewählt werden.
* Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ausschließlich für ihren ersten Bausparvertrag bei der Zuteilung und vorbehaltlich einer mindestens siebenjährigen Vertragsdauer einen Jugendbonus in Höhe von 0,6% der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme. Im Fall einer Vertragsübertragung verfällt der Jugendbonus gemäß §14 (siehe § 3 Absatz 4 der Allgemeinen Bausparbedingungen).
Dieses Modell punktet mit einem flexiblen Finanzierungstarif, der sich Ihrem individuellen Bedarf optimal anpasst.
Die möglichen Steuerabzüge im Zusammenhang mit Ihrem Bausparvertrag hängen von Ihrem Alter und Ihrer Situation ab.
Die Beträge, die im Rahmen eines Bausparvertrags steuerlich geltend gemacht werden können, richten sich nach dem Alter der steuerpflichtigen Personen. So können in dem Fall, wo zumindest einer der Ehe- oder Lebenspartner zum 1. Januar des Veranlagungsjahres zwischen 18 und 40 Jahre alt ist, je Person, die dem Haushalt angehört, EUR 1.344 abgezogen werden. Andernfalls liegt die Obergrenze bei EUR 672 je zum Haushalt zählender Person.
Bei der Aufnahme eines Kredits für den Kauf Ihrer Hauptwohnung, d. h. um dort Ihren Wohnsitz zu nehmen und nicht zu vermieten, können Sie die Sollzinsen von der Steuer absetzen.
Um welchen Sollzinsbetrag geht es?
Welcher Betrag bei der Steuererklärung abgezogen werden kann, hängt davon ab, ob der Eigentümer die Immobilie bereits bewohnt oder ob diese noch nicht bezogen wurde (hier können die Sollzinsen vollständig abgezogen werden).
Sobald der Steuerpflichtige seine Immobilie bezieht, gilt ein Maximalbetrag für den Abzug der Sollzinsen, und diese werden abhängig vom Datum des Einzugs in die Immobilie angesetzt.
■ Nach dem Einzug in die Immobilie können die Sollzinsen bis in folgende Höhe abgesetzt werden:
- EUR 2.000 je Person im Haushalt im Jahr des Einzugs und in den fünf folgenden Jahren.
- EUR 1.500 je Person im Haushalt in den fünf darauffolgenden Jahren.
- EUR 1.000 je Person im Haushalt in allen weiteren Jahren.
Ob Sie einen Privatkredit für den Kauf Ihres neuen Autos, den Erwerb neuer Möbel für Ihr Zuhause oder einfach zur Finanzierung einer Reise abgeschlossen haben, Ihre Zinsen sind unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig.
Beiträge, Versicherungsprämien und Sollzinsen für einen Privatkredit gelten als Sonderausgaben und sind steuerlich absetzbar.
„Die Beiträge, Versicherungsprämien und Schuldzinsen für einen Privatkredit sind in Höhe von insgesamt maximal EUR 672 pro Jahr abzugsfähig.“
Dieser Höchstbetrag erhöht sich für jede zum Haushalt gehörende Person (einschließlich Kindern), sofern die Ehe- oder Lebenspartner gemeinsam veranlagt werden.
Für eine bessere Rente gilt es, rechtzeitig vorzusorgen. Denken Sie deshalb unbedingt über einen Altersvorsorge-Sparplan nach. Dieser kann jederzeit abgeschlossen werden, sofern er eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren aufweist und Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bei diesem Sparplan investieren Sie über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig in die lux | pension SICAV (einen Fonds mit variablem Kapital) und ernten die Früchte, wenn der Vertrag fällig wird.
Ihre im Rahmen Ihres S-Pension-Altersvorsorgevertrags gezahlten Beiträge können in der Rubrik „Sonderausgaben“ Ihrer Steuererklärung abgesetzt werden.
Lebensversicherung
Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags mit einer effektiven Laufzeit von mindestens zehn Jahren sind Ihre Prämien und Beiträge abzugsfähig.
Unfallversicherung
Im Rahmen eines Darlehens, das Sie für den Kauf eines neuen Autos aufnehmen, oder im Rahmen Ihres Lease Plus-Leasingvertrags können Sie Ihre Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen, wenn Sie eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen*.
* nicht abzugsfähig sind Prämien für folgende Risiken: Schäden, Diebstahl, Feuer, Glasbruch, Kasko usw