24. Mai 2023

Die Mietkaution in Luxemburg. Wie funktioniert sie?

Sie sind neu in Luxemburg und haben Ihre erste Wohnung gefunden. Der Vermieter verlangt von Ihnen die Hinterlegung einer Mietkaution (Garantie locative). Worum handelt es sich hier? Wie ist die Vorgehensweise? Wir haben mit unserer Kollegin Simône van Schouwenburg, Spezialistin für das „Expat Onboarding“, gesprochen.

Simône, welche Fragen stellen sich Ihre Expat*-Kunden und Kundinnen meist in Bezug auf die Mietkaution?

* Für Spuerkeess ist ein Expat eine Person, die einen Arbeitsvertrag in Luxemburg unterzeichnet hat und sich im Land niederlässt.  

 

Die beteiligten Parteien an einer Mietkaution ?

Es sind im Prinzip 3 Parteien:  

  • Der Eigentümer (=Vermieter)  

  • Der Mieter 

  • Die Bank/ das Finanzinstitut, das die Bürgschaft übernimmt 

Was ist eine Mietkaution und wie funktioniert sie?

In Luxemburg sehen die meisten Mietverträge vor, dass der Mieter beim Eigentümer eine Mietkaution hinterlegt.  

  • Die Mietkaution ist wie eine Art „Reserve“ für den Vermieter. Sie versetzt ihn in eine starke Position und garantiert ihm, dass er bei einer Nichteinhaltung der Mietvertragsbedingungen und -verpflichtungen über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um etwaige Reparaturarbeiten zu bezahlen, oder um nicht gezahlte Mieten bzw. Nebenkostenabrechnungen zu decken. 

  • Der Gesetzgeber in Luxemburg hat diese Summe auf maximal drei Monatsmieten ohne die Nebenkosten beschränkt.  

Um ein Beispiel zu nennen: Falls Ihre Kaltmiete EUR 1.500 beträgt, kann sich die Höhe der Mietkaution auf EUR 4.500 belaufen.

Zudem gibt es verschiedene Wege, eine Mietkaution zu hinterlegen:

  • Über eine Luxemburger Bank (oder ein Finanzinstitut) in Form einer so genannten „Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern“; 

  • Die Barzahlung oder Überweisung der Mietkaution auf das Konto des Eigentümers  

    • Achtung: Die Rückgabe kann sich als kompliziert herausstellen. Vergessen Sie auch nicht, sicherheitshalber eine Quittung zu verlangen!  

  • Bürgschaft durch den Staat Luxemburg (unter bestimmten Bedingungen);  

  • Mietkautionsversicherung (unter bestimmten Bedingungen) 

Ich habe eine Wohnung gefunden, und wie gehe ich jetzt bezüglich einer Mietkaution vor?

Wenn Sie Ihre Wohnung gefunden haben, stehen Ihnen unsere Spuerkeess-Berater gerne für Fragen oder eine Beratung rund um die Mietkautionsbürgschaft zur Verfügung.  

Sie sollten wissen, dass wir bei Spuerkees im Prinzip die Mietkautionsbürgschaft „auf erstes Anfordern“ mit Hinterlegung von Eigenmitteln (auf einem Verpfändungs-Sparkonto) anbieten, da sie beide Parteien (den/die Mieter und den/die Vermieter) „schützt“. Sie hat folgende Vorteile:  

  • Für den Mieter: da das Geld auf Ihrem Verpfändungs-Sparkonto für die Dauer des Mietverhältnisses gesperrt ist und Sie sogar trotz eventuell anfallender Bankgebühren (abhängig von Ihrem Bankpaket) Zinsen erhalten können. 

  • Wenn der Mieter eine Immobilie nutzt, ohne Schäden oder Reparaturarbeiten zu verursachen, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Geld am Ende des Mietverhältnisses entsperrt wird. Allerdings ist zu beachten, dass das letzte Wort immer noch der Begünstigte der Mietskaution hat.   

  • Für den Eigentümer (Vermieter): Er hat die „Gewissheit“, dass Ihre Bank verpflichtet ist, „auf erstes Anfordern“ die ganze Summe oder einen Teil davon zu zahlen, ohne dass dafür die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich ist oder eine Pflicht zur Begründung der Anforderung besteht. 

Hinweis:  Die Mietkaution besteht in der Regel für die Dauer des Mietverhältnisses. 

Was passiert, wenn ich aus meiner Wohnung ausziehe?

Zum Ende des Mietvertrags und vor der Rückgabe der Schlüssel durch den Mieter muss der Eigentümer oder der Immobilienmakler ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellen, in dem der Zustand der Wohnung nach einer gemeinsamen Inspektion mit dem Mieter festgehalten wird.  

Nach dieser Bestandsaufnahme passiert Folgendes (entweder oder): 

  • Die Rückgabe der Mietkaution: Wenn keine Schäden vorhanden sind und der Mieter seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, muss der Eigentümer die Mietkaution zurückgeben. Der Mieter muss jedoch die jährliche Nebenkostenabrechnung abwarten, bevor er die gesperrte Geldsumme vom Eigentümer (Vermieter) zurückfordern kann. 

  • Der Einbehalt der Mietkaution: bei Uneinigkeit kann der Eigentümer die Sicherheit ganz oder zum Teil einbehalten, um eventuelle Kosten für die Reparatur oder Instandsetzung seiner Immobilie zu decken. Falls die Mietkaution nicht ausreicht, um für die Schäden aufzukommen, kann der Eigentümer vom Mieter die Zahlung des Differenzbetrags verlangen. 

Hinweis: Der Eigentümer muss die Sicherheitsurkunde, die er zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten hat, an die Bank zurückgeben, um den für die Mietkaution gesperrten Betrag zu entsperren.  

Was mache ich, wenn ich nicht genügend Geld für die Hinterlegung einer Mietkautionsbürgschaft durch eine Bank habe?

Falls eine Person nicht über „die nötigen Mittel für die Stellung der vom Vermieter verlangten Mietkaution verfügt (Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit oder Kaution)“, bietet der Staat Luxemburg eine Hilfe für die Stellung der Mietkaution unter bestimmten Bedingungen an: 

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