Warum und wie sollten Sie Ihre Mitarbeiter für…
Mit dieser auch als ‚Geschäftsführertrick‘ bekannten Masche wurden bereits sehr hohe Beträge aus Unternehmen entwendet – wobei es nie zu spät ist, sich gegen…
* Für Spuerkeess ist ein Expat eine Person, die einen Arbeitsvertrag in Luxemburg unterzeichnet hat und sich im Land niederlässt.
In Luxemburg sehen die meisten Mietverträge vor, dass der Mieter beim Eigentümer eine Mietkaution hinterlegt.
Die Mietkaution ist wie eine Art „Reserve“ für den Vermieter. Sie versetzt ihn in eine starke Position und garantiert ihm, dass er bei einer Nichteinhaltung der Mietvertragsbedingungen und -verpflichtungen über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um etwaige Reparaturarbeiten zu bezahlen, oder um nicht gezahlte Mieten bzw. Nebenkostenabrechnungen zu decken.
Der Gesetzgeber in Luxemburg hat diese Summe auf maximal drei Monatsmieten ohne die Nebenkosten beschränkt.
Um ein Beispiel zu nennen: Falls Ihre Kaltmiete EUR 1.500 beträgt, kann sich die Höhe der Mietkaution auf EUR 4.500 belaufen.
Über eine Luxemburger Bank (oder ein Finanzinstitut) in Form einer so genannten „Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern“;
Die Barzahlung oder Überweisung der Mietkaution auf das Konto des Eigentümers
Achtung: Die Rückgabe kann sich als kompliziert herausstellen. Vergessen Sie auch nicht, sicherheitshalber eine Quittung zu verlangen!
Bürgschaft durch den Staat Luxemburg (unter bestimmten Bedingungen;
Mietkautionsversicherung (unter bestimmten Bedingungen)
Wenn Sie Ihre Wohnung gefunden haben, stehen Ihnen unsere Spuerkeess-Berater gerne für Fragen oder eine Beratung rund um die Mietkautionsbürgschaft zur Verfügung.
Sie sollten wissen, dass wir bei Spuerkees im Prinzip die Mietkautionsbürgschaft „auf erstes Anfordern“ mit Hinterlegung von Eigenmitteln (auf einem Verpfändungs-Sparkonto) anbieten, da sie beide Parteien (den/die Mieter und den/die Vermieter) „schützt“. Sie hat folgende Vorteile:
Für den Mieter: da das Geld auf Ihrem Verpfändungs-Sparkonto für die Dauer des Mietverhältnisses gesperrt ist und Sie sogar trotz eventuell anfallender Bankgebühren (abhängig von Ihrem Bankpaket) Zinsen erhalten können.
Wenn der Mieter eine Immobilie nutzt, ohne Schäden oder Reparaturarbeiten zu verursachen, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Geld am Ende des Mietverhältnisses entsperrt wird. Allerdings ist zu beachten, dass das letzte Wort immer noch der Begünstigte der Mietskaution hat.
Für den Eigentümer (Vermieter): Er hat die „Gewissheit“, dass Ihre Bank verpflichtet ist, „auf erstes Anfordern“ die ganze Summe oder einen Teil davon zu zahlen, ohne dass dafür die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich ist oder eine Pflicht zur Begründung der Anforderung besteht.
Hinweis: Die Mietkaution besteht in der Regel für die Dauer des Mietverhältnisses.
Zum Ende des Mietvertrags und vor der Rückgabe der Schlüssel durch den Mieter muss der Eigentümer oder der Immobilienmakler ein schriftliches Übergabeprotokoll erstellen, in dem der Zustand der Wohnung nach einer gemeinsamen Inspektion mit dem Mieter festgehalten wird.
Nach dieser Bestandsaufnahme passiert Folgendes (entweder oder):
Die Rückgabe der Mietkaution: Wenn keine Schäden vorhanden sind und der Mieter seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, muss der Eigentümer die Mietkaution zurückgeben. Der Mieter muss jedoch die jährliche Nebenkostenabrechnung abwarten, bevor er die gesperrte Geldsumme vom Eigentümer (Vermieter) zurückfordern kann.
Der Einbehalt der Mietkaution: bei Uneinigkeit kann der Eigentümer die Sicherheit ganz oder zum Teil einbehalten, um eventuelle Kosten für die Reparatur oder Instandsetzung seiner Immobilie zu decken. Falls die Mietkaution nicht ausreicht, um für die Schäden aufzukommen, kann der Eigentümer vom Mieter die Zahlung des Differenzbetrags verlangen.
Hinweis: Der Eigentümer muss die Sicherheitsurkunde, die er zu Beginn des Mietverhältnisses erhalten hat, an die Bank zurückgeben, um den für die Mietkaution gesperrten Betrag zu entsperren.