Wohnungsbeihilfen und Staatsbürgschaft

Welche Beihilfen gibt es, und wie komme ich in den Genuss einer solchen Förderung?

Wir haben gute Nachrichten für Sie: Es gibt eine Fülle an staatlichen Wohnungsbeihilfen

Beim Erwerb, beim Bau oder bei der Renovierung einer Immobilie gewähren der luxemburgische Staat sowie bestimmte Gemeinden finanzielle Beihilfen. Erläuterungen zu deren Betrag und die Bezugsvoraussetzungen sind fester Bestandteil der von uns angebotenen persönlichen Beratung.

Welche staatlichen Wohnungsbeihilfen gibt es?

Je nach Ihrer familiären und finanziellen Lage kommen zwei Arten von Beihilfen in Frage:

Kapitalbeihilfen

Einmalige Beihilfen, die zu Beginn des Darlehens ausgezahlt werden

Zinsbeihilfen

Monatliche Beihilfen, die darauf abzielen, die mit Ihrem Immobiliendarlehen verbundene monatliche Belastung zu mindern

Umfassende Informationen zu den staatlichen Beihilfen sind fester Bestandteil der persönlichen Beratung, die wir Ihnen in unseren Zweigstellen anbieten.

Charles Pletsch - Spezialist für Immobiliendarlehen

Kapitalbeihilfen

Eigenheimförderung:

  • Wohneigentumserwerbsprämie
  • Zinssubvention
  • Sparprämie
  • Prämie für die Schaffung einer integrierten Wohnung
  • Sanierungsprämie
  • Klimabonus-Topup-Prämie
  • Prämie für den behindertengerechten Ausbau
  • Staatsbürgschaft für den Bau, den Erwerb oder die Modernisierung der Immobilie
  • Staatsbürgschaft für Klimadarlehen
  • Zinssubvention für Klimadarlehen

Mietbeihilfen:

  • Mietkaution
  • Mietzuschuss

Zinsbeihilfen

  • Zinssubvention zwischen 0,25% und 3,5% auf einen maximalen Betrag von EUR 200.000 des Zinssatzes des aufgenommenen Darlehens (zuzüglich EUR 20.000 je unterhaltsberechtigtem Kind bis in Höhe von maximal EUR 280.000)

An welche Bedingungen ist die Bewilligung dieser Beihilfen geknüpft?

Die Bewertungskriterien und  Höhe einiger Beihilfen hängen von der Art des Eigentums und der finanziellen Situation der häuslichen Gemeinschaft ab, die eine Immobilie erwerben möchte.

Steuerkredit auf notarielle Urkunden Ihres selbstgenutzten Hauptwohnsitzes „Bëllegen Akt“

Die Eintragungs- und Überschreibungsgebühren betragen insgesamt 7% und werden auf Grundlage des Verkaufspreises einer bestehenden Wohnimmobilie oder des Grundstücks (mit dem bereits bebauten Teil) im Fall eines Neubaus berechnet.

Als natürliche Person können Sie einen Steuerkredit auf diese Gebühren erhalten, der sich auf EUR 30.000 pro Käufer beläuft.

Vorläufige Maßnahmen für die im Jahr 2024 erworbene Immobilie, rückwirkend geltend zum 1. Januar 2024: Erhöhung der Steuergutschrift beim Kauf einer Immobilie zum Eigenbedarf von EUR 30.000 auf EUR 40.000 pro Person und Einführung der Steuergutschrift "Bëllegen Akt Investisseurs" für Mietinvestitionen, angewandt auf noch nicht fertiggestellte Immobilienprojekte (fr. VEFA) die mindestens zwei Jahre vermietet werden, in Höhe von EUR 20.000 pro Person.

Gute Nachrichten:

  • Sollte Ihnen nach Ihrem ersten Erwerb einer als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie ein Restsaldo dieses Kredits verbleiben, so können Sie diesen Saldo von Ihrem nächsten Erwerb einer als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie abziehen.
  • Sie kaufen zu zweit? Dann verdoppelt sich dieser Betrag für Sie!

Stark ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Sie planen den Bau oder die Renovierung Ihres Hauptwohnsitzes?

Dann können Sie – unter bestimmten Umständen – in den Genuss eines stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3% bei einem Gesamtbetrag von maximal EUR 50.000 je Wohnimmobilie kommen.

Tipp:

Beim Kauf einer neuen oder zuvor noch nicht bewohnten Wohnimmobilie können Sie sogar eine Teilerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.

Staatsbürgschaft

Ein ausreichendes Grundkapital ist die Voraussetzung für den Antrag eines Immobiliendarlehens. Falls Sie nicht über ein solches Kapital verfügen, kann der Staat als Bürge für Ihr Darlehen eintreten. 

Die Gewährung der Staatsbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So gilt zum Beispiel, dass der Darlehensnehmer:
 

  • Nicht bereits Eigentümer einer anderen Wohnimmobilie sein darf
  • Mindestens seit 3 Jahren ein Sparkonto bei derselben Bank besitzen muss
  • Nachweisen muss, dass sich der Saldo dieses Sparkontos in mindestens den drei Jahren vor der Antragstellung um mindestens EUR 1.000 erhöht hat

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Key-takeaways!

Es gibt eine Fülle staatlicher Instrumente zur Förderung von Wohneigentum – sowohl Kapital- als auch Zinsbeihilfen.

Denken Sie auch daran, dass Sie womöglich auf einen Steuerkredit auf notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) und auf den stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz zählen können.

Falls Sie nicht selbst ausreichende Sicherheiten stellen können, kommt vielleicht die Staatsbürgschaft in Frage.

Für Ihre Pläne im Bereich Energieeffizienz helfen wir Ihnen, alle staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Unsere Immobilienberater stehen Ihnen bei der Beantragung von Beihilfen zur Seite.