Die Eintragungsgebühren und die Überschreibungsgebühren belaufen sich bzw. auf 6 % und 1 % des Kaufpreises der Immobilie. Beim Bau werden die Eintragungsgebühren und die Überschreibungsgebühren auf den Kaufpreis des Grundstücks berechnet.
Bei einem Kauf für den persönlichen Bedarf hat jede Person Anspruch auf eine Steuergutschrift für notarielle Urkunden von EUR 20.000, die von den fälligen Eintragungsgebühren und Überschreibungsgebühren abgezogen werden können.
Beispiel:
Beim Kauf einer Immobilie im Wert von EUR 250.000 belaufen sich die Eintragungsgebühren und die Überschreibungsgebühren auf EUR 17.500 (7 % von 250.000). Wenn der Erwerber noch Anspruch auf die Steuergutschrift hat, muss er nur EUR 100 zahlen. Seine verbleibende Steuergutschrift beträgt EUR 2.500, die er bei einem späteren Erwerb nutzen kann.
Wenn ein Paar eine Immobilie im Wert von EUR 500.000 kauft, belaufen sich die Eintragungsgebühren auf:
7 % von EUR 500.000 = EUR 35.000. Wenn beide Erwerber jeweils noch Anspruch auf die Steuergutschrift haben, müssen sie nur EUR 100 zahlen und die verbleibende Steuergutschrift jedes Einzelnen beträgt
EUR 2.500 € (20.000-(35.000/2)), die sie bei einem späteren Erwerb nutzen können.