Kapitalbeihilfen

  • Bauprämie (max. 9.700 €)
  • Erwerbsprämie (max. 9.700 €)
  • Sanierungsprämie (max. 10.000 €)
  • Prämie für Spezialeinrichtungen für körperbehinderte Personen (max. 15.000 €)
  • Bausparprämie (max. 5.000 €)
  • Architektenprämie (max. 1.250 €)

Für Immobilien, die nach dem 10. September 1944 gebaut wurden, sind die Kapitalbeihilfen an Bedingungen in Bezug auf die Wohnfläche gebunden:

  • Bei einem Haus muss die Wohnnutzfläche mindestens 65 m² betragen und darf 140 m² nicht überschreiten.
  • Bei einer Wohnung muss die Wohnnutzfläche mindestens 45 m² betragen und darf 120 m² nicht überschreiten.

Für jedes unterhaltsberechtigte Kind ab dem 3. Kind werden zu diesen Wohnflächen jeweils 20 m² hinzugerechnet.

Zinsbeihilfen

  • Zinssubvention (zwischen 0,575 % und 2,45 %)
  • Zinsbonifikation (0,5 % pro unterhaltsberechtigtem Kind)

Die Zinsbeihilfen sind an Einkommensbedingungen gebunden, die auf der Website des Wohnungsministeriums eingesehen werden können (http://www.ml.public.lu/fr/aides-logement/aides-individuelles-logement/acquisition/index.html).

Staatliche Bürgschaft

Die staatliche Bürgschaft kann bei einem Mangel an Eigenmitteln beantragt werden. Grundvoraussetzung für den Erhalt einer staatlichen Bürgschaft ist, dass Sie seit mindestens 3 Jahren Inhaber eines Sparkontos bei ein und demselben Bankinstitut sind. Der Dreijahreszeitraum beginnt an dem Tag, an dem das Guthaben auf dem Konto EUR 240 übersteigt.

Mindestens in den letzten 3 Jahren müssen Sie mindestens EUR 290 pro Jahr auf das Sparkonto eingezahlt haben.

Die Höhe der Bürgschaft kann 30 % der Kosten des Projekts nicht überschreiten.

Klimadarlehen

Ziel der Klimadarlehen ist es, die nachhaltige energetische Sanierung zu fördern und Energiearmut zu verhindern.

  • Nullzins-Klimadarlehen
  • Darlehenshöhe max. 50.000 €
  • Finanzhilfe für die erste Beratung und die Überwachung der Bauarbeiten: 2x max. 1.500 €
  • staatliche Bürgschaft für das Nullzinsdarlehen
  • Einmalige Prämie von 10 % des geliehenen Kapitals (max. 5.000 €)
  • Klimadarlehen zum reduzierten Zinssatz:
  • Darlehenshöhe max. 100.000 €
  • Zinssubvention von max. 1,5 % (auf einen Gesamtbetrag von 10.000 € begrenzt)