- Bauprämie (max. 9.700 €)
- Erwerbsprämie (max. 9.700 €)
- Sanierungsprämie (max. 10.000 €)
- Prämie für Spezialeinrichtungen für körperbehinderte Personen (max. 15.000 €)
- Bausparprämie (max. 5.000 €)
- Architektenprämie (max. 1.250 €)
Für Immobilien, die nach dem 10. September 1944 gebaut wurden, sind die Kapitalbeihilfen an Bedingungen in Bezug auf die Wohnfläche gebunden:
- Bei einem Haus muss die Wohnnutzfläche mindestens 65 m² betragen und darf 140 m² nicht überschreiten.
- Bei einer Wohnung muss die Wohnnutzfläche mindestens 45 m² betragen und darf 120 m² nicht überschreiten.
Für jedes unterhaltsberechtigte Kind ab dem 3. Kind werden zu diesen Wohnflächen jeweils 20 m² hinzugerechnet.
- Zinssubvention (zwischen 0,575 % und 2,45 %)
- Zinsbonifikation (0,5 % pro unterhaltsberechtigtem Kind)
Die Zinsbeihilfen sind an Einkommensbedingungen gebunden, die auf der Website des Wohnungsministeriums eingesehen werden können (http://www.ml.public.lu/fr/aides-logement/aides-individuelles-logement/acquisition/index.html).
Die staatliche Bürgschaft kann bei einem Mangel an Eigenmitteln beantragt werden. Grundvoraussetzung für den Erhalt einer staatlichen Bürgschaft ist, dass Sie seit mindestens 3 Jahren Inhaber eines Sparkontos bei ein und demselben Bankinstitut sind. Der Dreijahreszeitraum beginnt an dem Tag, an dem das Guthaben auf dem Konto EUR 240 übersteigt.
Mindestens in den letzten 3 Jahren müssen Sie mindestens EUR 290 pro Jahr auf das Sparkonto eingezahlt haben.
Die Höhe der Bürgschaft kann 30 % der Kosten des Projekts nicht überschreiten.
Ziel der Klimadarlehen ist es, die nachhaltige energetische Sanierung zu fördern und Energiearmut zu verhindern.