Ja. Der Erhalt von Wohnungsbeihilfen hindert Sie nicht daran, Ihre Immobilie zu verkaufen.

Wenn Sie seit über 10 Jahren Eigentümer Ihrer Immobilie sind, müssen Sie die Beihilfen nicht zurückzahlen.

Wenn Sie seit weniger als 10 Jahren Eigentümer sind, müssen Sie die erhaltenen Beihilfen zurückzahlen.

Sie können jedoch durch ein Schreiben an das Wohnungsministerium eine Befreiung von der Rückzahlung beantragen.

Falls Ihnen die Befreiung bewilligt wird, können Sie keinen neuen Antrag für einen eventuellen neuen Erwerb mehr stellen.

Sie sollten also ausrechnen, welche Option am rentabelsten ist:

Die erhaltenen Beihilfen zurückzahlen und einen neuen Antrag für den neuen Erwerb stellen oder eine (normalerweise teilweise) Befreiung von der Rückzahlung in Anspruch nehmen und keinen neuen Antrag mehr stellen.

Die Mitarbeiter des Guichet unique des aides au logement, Tel. 8002-1010, E-Mail-Adresse: info@ml.etat.lu, werden Ihnen schnell ausrechnen, was sich für Sie mehr lohnt.