Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, aber dennoch eine bei den luxemburgischen Steuerbehörden einreichen, sind Sie nicht verpflichtet, im folgenden Jahr erneut eine Steuererklärung abzugeben.

Deshalb informiert Sie Ihr myTax-Steuerbericht jedes Jahr, ob Sie verpflichtet sind oder nicht, eine Steuererklärung abzugeben (oder ein Interesse daran haben, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen).

In der Praxis werden Sie die luxemburgischen Steuerbehörden in dem Fall, dass in einem bestimmten Jahr eine Steuererklärung abgegeben wurde, wahrscheinlich im folgenden Jahr mit einem Schreiben dazu auffordern, erneut eine Steuererklärung vorzunehmen, da Ihre Akte in ihrer Datenbank gespeichert werden.

Sie können den luxemburgischen Steuerbehörden jedoch mitteilen, dass Sie keine weitere Steuererklärung mehr abgeben möchten. Sie werden Sie dann aus ihrer Datenbank entfernen.