Ja, Sie haben für den Abschluss Ihres myTax-Fragebogens 18 Monate Zeit. Nach Ablauf dieser Frist werden die bereits eingegebenen Daten gelöscht, und Sie müssen mit der Bearbeitung des Fragebogens für das laufende Jahr gegebenenfalls wieder neu beginnen.

Nachstehend möchten wir Sie jedoch auf die Fristen hinweisen, die Ihnen die Steuerverwaltung für die Einsendung Ihrer Erklärung einräumt:

Grundsätzlich sind Sie gebeten, Ihre jährliche Steuererklärung vor dem 31. März einzureichen. Bei diesem Datum handelt es sich jedoch um eine Empfehlung. Die tatsächliche Frist endet am 31. Dezember des Jahres n+1 (für die Einkünfte des Jahres n).

Nach diesem Datum berücksichtigt die Steuerverwaltung keine Steuerabzüge mehr, etwa für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen usw.

Eine Sonderregel gilt für verheiratete (gebietsansässige und nicht gebietsansässige) Paare, die ihre Besteuerungsart ändern möchten (z. B. von einer gemeinsamen zu einer individuellen Veranlagung oder umgekehrt): Hier endet die Frist am 31. März.