MIFID II ist die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ der EU, die darauf abzielt, in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Regeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen zu schaffen. Die 2017 in Kraft getretene Richtlinie wurde im August 2022 um die Pflicht ergänzt, (im Rahmen der Beratungsleistung) als Bestandteil der Geeignetheitsprüfung die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abzufragen.