VoP – Was ist das?
Ab dem 9. Oktober 2025 wird der neue Service „Verification of Payee“ (VoP) Überweisungen in Euro im SEPA-Raum¹ sicherer machen.
Die Einführung erfolgt im Rahmen einer umfassenden Initiative der Europäischen Kommission2, um Zahlungen besser zu schützen. Der Dienst wird dazu beitragen, Betrug (z. B. Identitätsdiebstahl, Überweisungen an fake Lieferanten usw.) zu bekämpfen und Eingabefehler zu reduzieren.
Die Verordnung zur Einführung der VoP verpflichtet Banken und Zahlungsdienstleister dazu, zu überprüfen, ob der vom Auftraggeber eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des IBAN-Kontoinhabers bei der Empfängerbank übereinstimmt.
(1) Die Liste der SEPA-Mitgliedsländer ist hier verfügbar
(2) Die Einführung des Dienstes „Verification of Payee“ ist in der EU-Verordnung 2024/886 vorgesehen
VoP – Wie funktioniert der Service?
Wenn Sie eine Überweisung eingeben, überprüft VoP automatisch und in Echtzeit, ob die eingegebenen Daten des Empfängers (Name und IBAN) mit den Daten bei der Empfängerbank übereinstimmen – noch bevor die Überweisung ausgeführt wird.
- Stimmen die Daten überein, erhalten Sie eine Bestätigung („Match“) und können die Überweisung wie eingegeben ausführen.
- Stimmen die Daten nicht überein, erhalten Sie eine Warnmeldung („No Match“) und müssen Ihre Eingaben überprüfen.
- Bei teilweiser Übereinstimmung („Close Match“) erhalten Sie einen Hinweis mit einem Namensvorschlag für den Empfänger.
Bei „No Match“ oder „Close Match“ können Sie die Überweisung zwar ohne Änderungen bestätigen. Allerdings ist zu beachten, dass Sie in diesem Fall die Verantwortung für eine eventuelle Fehlüberweisung tragen.
Für Geschäftskunden oder institutionelle Kunden besteht die Möglichkeit, bei mehrfachen Überweisungen per Dateiübertragung ein „Opt-out“ von der VoP vorzunehmen.
VoP – wie kann ich den vollen Nutzen daraus ziehen? Ob Sie Zahler oder Empfänger einer Überweisung sind – Sie spielen eine entscheidende Rolle für das reibungslose Funktionieren des VoP-Systems.
Als Zahler:
- Achten Sie darauf, dass der eingegebene Empfängername exakt mit dem Namen des Bankkontos übereinstimmt.
- Verwenden Sie den Namen, der auf dem Bankidentifikationsnachweis („Relevé d’Identité Bancaire“, RIB) des Kontos steht. Falls dieser nicht vorliegt, nutzen Sie den Namen neben der IBAN auf der Rechnung oder Zahlungsaufforderung. Im Zweifelsfall fragen Sie den Empfänger nach dem korrekten Namen.
- Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Liste gespeicherter Empfänger, um Fehler zu vermeiden.
Als Empfänger:
- Geben Sie Ihren Kunden den genauen Namen Ihres Bankkontos an. Teilen Sie Ihren RIB oder schreiben Sie den Kontonamen gut lesbar neben die IBAN auf Ihre Rechnungen und Dokumente. Aktualisieren Sie diese bei Bedarf.
Dies gilt auch für Zahlungen zwischen Privatpersonen! Geben Sie dem Zahler immer den Kontonamen auf Ihrem RIB zusammen mit Ihrer IBAN weiter, damit die Überweisung korrekt erfolgen kann.
FAQs
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Die VoP ist verpflichtend für Euro-Überweisungen, die elektronisch erfasst oder persönlich am Bankschalter beauftragt werden. Nur TUP-Zahlungen sowie Überweisungen, die per Brief, Fax oder E-Mail veranlasst werden, profitieren nicht von der zusätzlichen Sicherheit durch VoP. Geschäftskunden und institutionelle Kunden haben die Möglichkeit, bei Mehrfachüberweisungen per Dateiübermittlung ein „Opt-out“ von der VoP zu beantragen.
Die VoP ist verpflichtend für Euro-Überweisungen zwischen Zahlungskonten von Banken im Euroraum ab dem 9. Oktober 2025, sowie für alle Banken in der EU ab dem 9. Juli 2027.
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Ja. Stellen Sie sicher, dass der eingegebene Name des Überweisungsempfängers mit dem Namen von dessen Konto übereinstimmt.
Verwenden Sie den Namen, der im Bankverbindungsnachweis (RIB) des Empfängerkontos steht. Falls kein RIB vorliegt, nehmen sie den Namen neben der IBAN auf der Rechnung. Im Zweifel fragen Sie den Empfänger nach dem richtigen Namen.
Tipp: Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Liste gespeicherter Zahlungsempfänger!
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Ja. Überweisungsempfänger sollten prüfen, ob auf ihren Rechnungen und anderen Dokumenten in der Nähe der IBAN auch der Kontoname angegeben ist. Maßgeblich ist der Name laut RIB des Empfängerkontos. Bitte passen Sie Ihre Rechnungen und Unterlagen bei Bedarf zeitnah an.
Achtung: Dies gilt auch für Privatpersonen – geben Sie immer den Kontonamen aus dem RIB zusammen mit der IBAN an die Person weiter, die Ihnen Geld überweisen soll.