Transparenz der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene

Luxemburg, den 21. August 2023

Regulatorischer Rahmen

Am 10. März 2021 trat die Europäische Verordnung (EU) 2019/2088, die so genannte Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor in Kraft. Die SFDR-Verordnung soll sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene Transparenzanforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit auferlegen.

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) sieht vor, dass eine Transparenz hinsichtlich der Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren geschaffen wird.

Erklärung über die Nichtberücksichtigung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen

Die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (PAI) von Anlageentscheidungen und Anlageberatungen werden gemäß Artikel 4 der SFDR noch nicht auf Ebene der Spuerkeess-Einheit berücksichtigt. Als „Transition Enabler“ mit einer ehrgeizigen Strategie für nachhaltige Entwicklung verpflichtet sich Spuerkeess, diese PAI auf Unternehmensebene nach der Einführung der notwendigen Instrumente im Laufe des Geschäftsjahres 2023 zu berücksichtigen.

Diese Nichtberücksichtigung auf Unternehmensebene erklärt sich durch die fehlende Reife der für die Veröffentlichung dieser PAI erforderlichen Daten, wodurch es schwierig ist, sie für alle von Spuerkeess getätigten Investitionen zu erhalten.

Darüber hinaus bietet Spuerkeess den Anlegern Produkte an, die ihre nachteiligen Auswirkungen im Rahmen nachhaltiger Merkmale und/oder Ziele berücksichtigen, wie in den für diese Produkte spezifischen Unterlagen angegeben. Obwohl die Nachhaltigkeitsfaktoren in die Investitionsentscheidungen, insbesondere zur Kontrolle der Nachhaltigkeitsrisiken, einbezogen werden, werden nachteilige Auswirkungen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 nicht auf Unternehmensebene berücksichtigt. Diese Positionierung wird im Laufe des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Fortschritte im Zusammenhang mit den Daten für diese PAI überprüft.

Beschreibung der Richtlinien zur Ermittlung und Priorisierung der wesentlichen nachteiligen Auswirkungen

Das Prinzip der doppelten Wesentlichkei

Die Konzentration auf die doppelte Wesentlichkeit ist ein wesentliches Element unserer Analyse. Die ESG-Analyse und - Entwicklung besteht aus zwei eng verbundenen Unterkategorien:

  • Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet ein Ereignis, das sich auf Umwelt, Soziales oder Governance (ESG) bezieht, das, falls es eintritt, erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wert von Finanzierungen und Investitionen haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können an sich ein Risiko darstellen oder sich auf andere Risiken wie Marktrisiken, operative Risiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahentenrisiken auswirken.
  • Die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen entsprechen den nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen in Bezug auf Umwelt, Soziales oder Governance. Zur Messung der nachteiligen Auswirkungen beziehen wir uns auf die in den technischen Standards der SFDR-Verordnung definierten Indikatoren.

Engagementpolitik

Spuerkeess Asset Management (S-AM) hat eine Stimmrechts- und Engagementpolitik entwickelt, die die Grundsätze festlegt, auf die sie sich bei der Ausübung der Stimmrechte beziehen will und die auf der S-AM-Website verfügbar ist.

Verweise auf internationale Normen

Spuerkeess ist 2019 den „Principles for Responsible Banking“ der Vereinten Nationen beigetreten. Diese Grundsätze dienen als Rahmen für ein nachhaltiges Bankensystem und unterstützen den Sektor dabei, seinen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu verdeutlichen. Wir sind stolz darauf, seit Oktober 2019 die erste luxemburgische Bank zu sein, die die PRB unterzeichnet hat. Eine Verpflichtung, die wir mit dieser Unterzeichnung eingegangen sind, besteht darin, unsere positiven und negativen Auswirkungen sowie unseren Beitrag zu den Zielen der Gesellschaft gemäß den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Abkommen transparent anzugeben und verantwortungsvoll damit umzugehen“.

Darüber hinaus orientiert sich Spuerkeess an verschiedenen Standards, Normen und Initiativen zur Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens, darunter die Global Reporting Initiative (GRI), das Sustainability Accounting Standards Board (SASB), die AA1000 SES-Prinzipien und das ESR-Siegel des „Institut National pour le Développement durable et la Responsabilité sociale des entreprises“ (INDR).

Kontakt

Falls Sie Fragen zur nachhaltigen Entwicklung haben, können Sie sich per S-Net-Nachricht, per E-Mail oder per Brief an das Strategic and Sustainability Office unter folgender Adresse wenden:

Banque et Caisse d’Épargne de l’État, Luxembourg
Strategic and Sustainability Office
1, Place de Metz
L-2954 Luxemburg
sustainability@spuerkeess.lu