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Welche Überweisungen sind betroffen?

Die VoP ist verpflichtend für Euro-Überweisungen, die elektronisch erfasst oder persönlich am Bankschalter beauftragt werden. Nur TUP-Zahlungen sowie Überweisungen, die per Brief, Fax oder E-Mail veranlasst werden, profitieren nicht von der zusätzlichen Sicherheit durch VoP. Geschäftskunden und institutionelle Kunden haben die Möglichkeit, bei Mehrfachüberweisungen per Dateiübermittlung ein „Opt-out“ von der VoP zu beantragen.

Die VoP ist verpflichtend für Euro-Überweisungen zwischen Zahlungskonten von Banken im Euroraum ab dem 9. Oktober 2025, sowie für alle Banken in der EU ab dem 9. Juli 2027.