Für die Durchführung von Projekten, deren Ziel die vernünftige Energienutzung und die Erschließung erneuerbarer Energiequellen ist, gewährt die Umweltabteilung (Administration de l’Environnement) Subventionen. Diese Regelung für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen unterstützt insbesondere die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden.
So gewährt der Staat eine „PRIMe House“ genannte Finanzhilfe für die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter der Bedingung, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung über 10 Jahre alt ist.
Ausführliche Informationen zu den Hilfen sind auf folgender Website abrufbar:http://www.guichet.public.lu/citoyens/fr/logement/renovation-transformation/performances-energie/aide-financiere-assainissement-energetique/index.html.