Für Einzahlungen in den S-Pension-Vertrag sind die folgenden drei Zahlungsarten möglich:

  1. Punktuelle Zahlungen: Der Kunde nimmt selbst die Überweisungen vor, um in seinen Vertrag einzuzahlen. Er legt selbst das Datum, die Periodizität und den Betrag seiner Zahlungen fest, wobei der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungen den steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag nicht übersteigen kann.
  2. Zahlungen per „personalisierte“ monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Lastschrift. Der Betrag kann frei festgelegt werden, wobei ein Mindestbetrag von EUR 50 pro Zahlung gilt. Außerdem profitiert der Kunde von einer Ermäßigung von 30 % auf den Ausgabeaufschlag.
  3. Zahlungen per Lastschrift für den Höchstbetrag. In diesem Fall belasten wir dem Kunden gemäß der gewählten Periodizität den steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag, der sich auf EUR 3.200 pro Jahr beläuft. Außerdem profitiert der Kunde von einer Ermäßigung von 30 % auf den Ausgabeaufschlag.