Ja, vorausgesetzt, Sie gelten steuerlich als in Luxemburg ansässig. Wenn mehr als 90 % Ihres Einkommens (bzw. 50 % für in Belgien ansässige Personen) in Luxemburg erzielt werden, kommen Sie in den Genuss derselben Abzüge und Freibeträge wie alle in Luxemburg ansässigen Steuerzahler.