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Kann ich einen S-Pension-Vertrag abschließen, wenn ich nicht in Luxemburg ansässig bin?

Ja, vorausgesetzt, Sie gelten steuerlich als in Luxemburg ansässig. Wenn mehr als 90 % Ihres Einkommens (bzw. 50 % für in Belgien ansässige Personen) in Luxemburg erzielt werden, kommen Sie in den Genuss derselben Abzüge und Freibeträge wie alle in Luxemburg ansässigen Steuerzahler.