Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL) : Ihr Einlagensicherungssystem

Ihre Einlage wird von einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen bis zu EUR 100 000 erstattet.

Allgemeine Obergrenze der Einlagensicherung

Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal EUR 100 000 pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise EUR 90 000 auf einem Sparkonto und EUR 20 000 auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich EUR 100 000 erstattet.

 

Es werden Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR 100 000) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet.

Einzelfall

Die Sicherung von Einlagen, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien, sowie aus Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren, sowie Einlagen, die soziale Zwecke erfüllen und an bestimmte Lebensereignisse eines Einlegers geknüpft sind, wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, sowie Einlagen, die auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen an Opfer von Straftaten

oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruhen kann während des Zeitraums von 12 Monaten nach Erhalt des Betrags bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem die Einlagen gesetzlich übertragen werden können, den Gegenwert von EUR 100 000 übersteigen, wobei allerdings eine Höchstgrenze von EUR 2 500 000 gilt.

Weitere Informationen sind erhältlich unter www.fgdl.lu.


Obergrenze bei Gemeinschaftskontenunique.

Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR 100 000 für jeden Einleger.

Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Teilhaber einer Gesellschaft, Mitglied einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von EUR 100 000 allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.

Erstattung

Das zuständige Einlagensicherungssystem ist der „Fonds de garantie des dépôts Luxembourg“ (FGDL), 283 route d’Arlon, L-1150 Luxembourg, (+352) 26 25 1-1, info@fgdl.luwww.fgdl.lu. Es werden Ihnen Ihre Einlagen (bis zu EUR 100 000) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet.

Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.fgdl.lu

Überblick des Anlegerschutzes

Das System für die Entschädigung der Anleger in Luxemburg (SIIL) gilt für Anleger, die natürliche oder juristische Personen sind, innerhalb der Grenzen, unter den Bedingungen und gemäß den Modalitäten des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 über die Maßnahmen zur Auflösung, Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten und gewissen Anlagegesellschaften sowie über die Garantiesysteme von Einlagen und die Entschädigung der Anleger.

Das SIIL gewährleistet eine Deckung der Forderungen aufgrund der Unfähigkeit eines Kreditinstituts folgendes zu tun:

  • die den Anlegern geschuldeten oder ihnen gehörenden Gelder, die in ihrem Auftrag in Verbindung mit den Anlagetransaktionen gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen verwahrt werden, zurückzuzahlen;
  • oder die den Anlegern geschuldeten oder ihnen gehörenden Gelder, die in ihrem Auftrag in Verbindung mit den Anlagetransaktionen gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen verwahrt werden, zurückzuerstatten.

Somit werden die Anlagetransaktionen eines einzelnen Anlegers gedeckt, wobei die Anzahl der Konten, die Währung und ihre Lokalisierung in der Europäischen Union unbedeutend ist, bis zu einem Gegenwert von EUR 20 000.

Wenn eine Anlagetransaktion mit einem Gemeinschaftskonto durchgeführt wird und sollten keine Sonderbestimmungen vorliegen werden die Forderungen gleichmäßig auf die Anleger verteilt.

Die Anleger müssen schnellstmöglich und spätestens innerhalb von drei Monaten durch das SIIL entschädigt werden.