Warum weicht der Betrag des staatlich garantierten Studiendarlehens von dem tatsächlich von der Bank ausgezahlten Betrag ab?

Grundsätzlich muss der Student seinen Zinsanteil halbjährlich zahlen.

Für den Studierenden ist der Zinssatz auf 2,00 % begrenzt und der Überhang wird alle sechs Monate vom luxemburgischen Staat gezahlt.

Hat der Studierende die halbjährlichen Zinsen nicht bezahlt (am 30. Juni und 31. Dezember jedes Jahres), werden sie kumuliert und in der Regel bei der Auszahlung einer neu bewilligten Rate abgezogen.