Während des gesamten Fragebogens werden Sie aufgefordert, mögliche Ausgaben Ihres Haushalts anzugeben, wovon verschiedene gegebenenfalls abzugsfähig sind.

Deshalb dürfen nicht nur die Kapitel „Sonderausgaben“ und „Außergewöhnliche Belastungen" berücksichtigt werden.

Zum Beispiel werden Steuervorteile für Kinder wie etwa ein „Freibetrag für nicht im Haushalt lebende Kinder“ dem Kapitel „Kinder“ und nicht dem Kapitel „Außergewöhnliche Belastungen“ zugewiesen.