23. Juli 2025

VoP, der neue Mechanismus, der Banküberweisungen sicherer machen wird, steht in den Startlöchern

Ab dem 9. Oktober 2025 wird die EU-Verordnung 2024/886 in Kraft treten und einige etablierte Praktiken in der Zahlungswelt umwälzen. Diese Verordnung zielt unter anderem darauf ab, die Sicherheit von Euro-Überweisungen im SEPA-Raum durch die Einführung der „Verification of Payee“ (VoP, oft auch „name check“ genannt) zu steigern. Was sind die wichtigsten Elemente? Und vor allem: Wie kann man einen wirksamen Beitrag leisten, damit dies erfolgreich verläuft? Wir haben Claude Wurth, Head of Business Unit Account Based Payments, interviewt, um uns dabei zu helfen, etwas mehr Klarheit zu schaffen.

1. Claude, welche Änderungen wird die VoP den luxemburgischen Banken und ihren Kunden bringen?

Wie jede andere Bank in der EU wird Spuerkeess verpflichtet sein, den VoP-Mechanismus ab dem 9. Oktober einzuführen. Bei der Eingabe einer Euro-Überweisung zwischen Banken der Eurozone (*) (und selbst bei Intra-Bank-Überweisung) prüft die VoP automatisch und in Echtzeit, ob die vom Kunden eingegebenen Daten des Begünstigten (Name und IBAN) mit denen der Bank des Begünstigten übereinstimmen. So gibt es vor der Ausführung einer Überweisung eine zusätzliche Sicherheitsschicht.

(*): und alle Banken der EU ab dem 9. Juli 2027

Es gibt insbesondere drei Fälle:

  • Die Daten stimmen überein („match“): Der Kunde kann die Überweisung bestätigen und ist sicher, dass das Geld beim eingegebenen Empfänger eintrifft.
  • Die Daten stimmen nicht überein („no match“): Der Kunde erhält eine Meldung der Nichtübereinstimmung und muss die Daten prüfen.
  • Die Daten enthalten einen kleinen Unterschied („close match“): Der Kunde erhält eine Nachricht sowie einen Vorschlag für den Namen des Begünstigten in Verbindung mit dem angegebenen Konto (der Bank des Begünstigten). Der Kunde muss die Daten prüfen. 

Bei „close match“ und „no match“ kann der Kunde nach Überprüfung der Daten entweder seine Anweisung ändern oder die Überweisung ohne Änderung bestätigen.

2. Was sind die wichtigsten Punkte, die Spuerkeess ab Oktober 2025 beachten muss?

Wir wissen, dass diese Art der Veränderung, obwohl sie für die Geldüberweisung einen zusätzlichen Schutz darstellt, den Zahlungsstrom im Vergleich zu heute etwas holpriger gestaltet. Es besteht die Gefahr, dass die Kunden mit „no match“-Meldungen für Überweisungen zu gewöhnlichen oder sogar registrierten Begünstigten konfrontiert sein werden. Daher wird es für Spuerkeess entscheidend sein, diese Änderung vorzubereiten und sowohl ihren Mitarbeitern als auch ihren Kunden die nötigen Informationen bereitzustellen.

So haben wir eine Kommunikation an die Kunden vorgesehen, die darauf abzielt, die Vorteile der VoP hervorzuheben, sie aber auch dafür zu sensibilisieren, dass sie ebenfalls eine wichtige Rolle beim reibungslosen Ablauf einer Überweisung spielen.

3. Sehen Sie das eher als Zwang oder Chance? Warum?

Ich denke, es gibt mehr positive als negative Aspekte. Der VoP-Mechanismus zielt darauf ab, mehr Schutz vor Betrug und dem Risiko von Eingabefehlern zu bieten, wird aber auch die Gewohnheiten der Auftraggeber stören und Reibungen schaffen, vor allem am Anfang. 

So wird dies ab dem 9. Oktober wahrscheinlich einen „Big Bang“-Effekt in Europa haben, diese Wirkung wird jedoch nachlassen. Mit dem VoP-Mechanismus haben wir eine Lösung, die dem Kunden zugutekommt. Das wird von ihm zwar etwas mehr Aufmerksamkeit verlangen, aber das System wird ihn auch vor Betrug schützen.

4. Kann man zum reibungslosen Ablauf des VoP-Systems beitragen? Und wenn ja, wie?

Jeder Akteur, Zahler oder Begünstigter wird eine wesentliche Rolle für den reibungslosen Ablauf des VoP-Systems spielen, indem er einige sehr einfache Empfehlungen befolgt:

Der Zahlungsempfänger muss sicherstellen, dass er seinen Kunden den genauen Namen seines Bankkontos oder idealerweise eine Bankbescheinigung (RIB) übermittelt. Diese Informationen müssen auf den Rechnungen oder anderen Unterlagen, die dem Zahler zur Verfügung stehen, korrekt angegeben werden, und es ist wichtig, sie auf dem neuesten Stand zu halten. 

Der Zahler muss bei der Eingabe einer Überweisung überprüfen, ob der Name des eingegebenen Begünstigten der richtige ist und auch dem des Bankkontos entspricht. Der zu verwendende Name ist derjenige, der auf der Bankbescheinigung des Kontos steht, d. h. derjenige, der in der Regel auf der Rechnung oder auf einem anderen Dokument angegeben wird. Im Zweifelsfall sollten Sie nicht zögern, den Begünstigten erneut um den einzugebenden Namen zu bitten. 

Außerdem muss darauf geachtet werden, die Liste der registrierten Begünstigten mit den „richtigen“ Namen zu aktualisieren und die „no match“ und „close match“ sorgfältig zu prüfen. Somit sollten Eingabefehler oder Betrugsfälle reduziert werden. 

Um diese Änderung bestmöglich zu begleiten, wurde auf unserer Webseite eine Seite eingerichtet, die jederzeit eingesehen werden kann: www.spuerkeess.lu/VOP

5. Gibt es Fälle, in denen die VoP keine Anwendung findet?

Die VoP ist ein Service, den die Bank des Zahlers allen ihren Kunden, natürlichen und juristischen Personen, bieten muss.

Lediglich für TUP-Zahlungen und per Brief oder E-Mail initiierte Zahlungen gilt die zusätzliche Sicherheit der VoP nicht. Daher empfehlen wir den Kunden, elektronische Kanäle wie S-Net zu bevorzugen

Professionelle und institutionelle Kunden haben ferner die Möglichkeit, ein VoP-Opt-Out vorzunehmen, aber nur für Mehrfachüberweisungen per Datei.

Bestehende Daueraufträge sind von der VoP nicht betroffen, es sei denn, sie werden geändert. Die VoP wird für die Erstellung neuer Daueraufträge gelten.

Lesen Sie auch

Zahlungen