Kann ich die Besteuerungsart von einem Jahr zum nächsten ändern?
Ja, es ist durchaus möglich, die Besteuerungsart von einem Jahr zum anderen zu ändern.
Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie jedoch die luxemburgischen Steuerbehörden vor dem 31. März (in Ihrer Steuererklärung) über diese Änderung informieren.
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