Informationen zu VoP
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Die VoP ist verpflichtend für Euro-Überweisungen, die elektronisch erfasst oder persönlich am Bankschalter beauftragt werden. Nur TUP-Zahlungen sowie Überweisungen, die per Brief, Fax oder E-Mail veranlasst werden, profitieren nicht von der zusätzlichen Sicherheit durch VoP. Geschäftskunden und institutionelle Kunden haben die Möglichkeit, bei Mehrfachüberweisungen per Dateiübermittlung ein „Opt-out“ von der VoP zu beantragen.
Die VoP ist verpflichtend für Euro-Überweisungen zwischen Zahlungskonten von Banken im Euroraum ab dem 9. Oktober 2025, sowie für alle Banken in der EU ab dem 9. Juli 2027.
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Laut der EU-Verordnung 2024/886 ist VoP ein verpflichtender Service der Banken. Ausnahmen sind nur in folgenden zwei Fällen möglich:
- Geschäftskunden oder institutionelle Kunden können bei Mehrfachüberweisungen per Dateiübermittlung ein „Opt-out“ beantragen.
- Nicht-elektronische Überweisungen, bei denen der Kunde nicht anwesend ist (z. B. TUP-Überweisungen, Briefe, Fax oder E-Mail).
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Ja. Stellen Sie sicher, dass der eingegebene Name des Überweisungsempfängers mit dem Namen von dessen Konto übereinstimmt.
Verwenden Sie den Namen, der im Bankverbindungsnachweis (RIB) des Empfängerkontos steht. Falls kein RIB vorliegt, nehmen sie den Namen neben der IBAN auf der Rechnung. Im Zweifel fragen Sie den Empfänger nach dem richtigen Namen.
Tipp: Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Liste gespeicherter Zahlungsempfänger!
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Die Bescheinigung einer Bankverbindung (RIB) ist eine Art Bankausweis, der Ihre genauen Bankdaten enthält. Sie ermöglicht Ihnen, diese an Dritte zu kommunizieren.
Wenn Sie ein S-Net-Abkommen haben, drucken Sie Ihr RIB über Ihren S-Net Bereich aus:
- Gehen Sie zu Ihrer finanziellen Situation.
- Öffnen Sie auf Ihrem Girokonto mithilfe der drei Punkten das Menü in der oberen rechten Ecke.
- Wählen Sie "RIB".
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Ja. Überweisungsempfänger sollten prüfen, ob auf ihren Rechnungen und anderen Dokumenten in der Nähe der IBAN auch der Kontoname angegeben ist. Maßgeblich ist der Name laut RIB des Empfängerkontos. Bitte passen Sie Ihre Rechnungen und Unterlagen bei Bedarf zeitnah an.
Achtung: Dies gilt auch für Privatpersonen – geben Sie immer den Kontonamen aus dem RIB zusammen mit der IBAN an die Person weiter, die Ihnen Geld überweisen soll.
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Achten Sie darauf, dass der eingegebene Empfängername mit dem Namen auf dem RIB des Empfängers übereinstimmt. Wenn kein RIB vorliegt, verwenden Sie den Namen neben der IBAN auf der Rechnung oder Zahlungsanforderung. Fragen Sie im Zweifel den Überweisungsempfänger. Halten Sie Ihre Empfängerliste stets aktuell.
Bei Dateiübertragungen (z. B. über MultiLine, etwa für Löhne) kann die gesamte Datei abgelehnt werden, wenn VoP einen Namenskonflikt erkennt.
Deshalb ist es wichtig, Ihre Empfängerliste zu überprüfen und ggf. über ein „Opt-out“ für Dateiübertragungen nachzudenken
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Nein. VoP ist ein Hilfsmittel, das Daten abgleicht – ganz konkret, ob der eingegebene Empfängername dem des Empfängerkontos entspricht. Bei einer Abweichung wird der Überweisungsauftraggeber gewarnt. Er kann dann:
- Die Daten korrigieren (die Überweisung wird erneut geprüft), oder
- Die Überweisung trotzdem ausführen und damit das Risiko und die Verantwortung übernehmen, dass das Geld an eine falsche Person geht.
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Jede neue Sicherheitsmaßnahme wird Ganoven dazu verleiten, sich neue Betrugsszenarien auszudenken. Bitte beachten Sie immer, dass weder Banken noch andere Zahlungsdienstleister Nachrichten oder E-Mails versenden, um Sie nach Daten zu fragen. Wenn Sie solche Nachrichten erhalten, handelt es sich um Betrugsversuche. VoP findet nur auf den Plattformen der Banken (z. B. S-Net, S-Net Mobile) oder anderer Zahlungsdienstleister statt. Die VoP-Kontrolle erfolgt dort automatisch und erfordert keine besondere Aktion Ihrerseits.