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Gibt es Ausnahmen von der VoP-Prüfung?

Laut der EU-Verordnung 2024/886 ist VoP ein verpflichtender Service der Banken. Ausnahmen sind nur in folgenden zwei Fällen möglich:

  • Geschäftskunden oder institutionelle Kunden können bei Mehrfachüberweisungen per Dateiübermittlung ein „Opt-out“ beantragen.
  • Nicht-elektronische Überweisungen, bei denen der Kunde nicht anwesend ist (z. B. TUP-Überweisungen, Briefe, Fax oder E-Mail).