Wohnungsbeihilfen und Staatsbürgschaft Welche Beihilfen gibt es, und wie komme ich in den Genuss einer solchen Förderung?

Wir haben gute Nachrichten für Sie: Es gibt eine Fülle an staatlichen Wohnungsbeihilfen

Beim Erwerb, beim Bau oder bei der Renovierung einer Immobilie gewähren der luxemburgische Staat sowie bestimmte Gemeinden finanzielle Beihilfen. Erläuterungen zu deren Betrag und die Bezugsvoraussetzungen sind fester Bestandteil der von uns angebotenen persönlichen Beratung.


Welche staatlichen Wohnungsbeihilfen gibt es?

Je nach Ihrer familiären und finanziellen Lage kommen zwei Arten von Beihilfen in Frage:

Kapitalbeihilfen
Kapitalbeihilfen
Einmalige Beihilfen, die zu Beginn des Darlehens ausgezahlt werden
Zinsbeihilfen
Zinsbeihilfen
Monatliche Beihilfen, die darauf abzielen, die mit Ihrem Immobiliendarlehen verbundene monatliche Belastung zu mindern
Umfassende Informationen zu den staatlichen Beihilfen sind fester Bestandteil der persönlichen Beratung, die wir Ihnen in unseren Zweigstellen anbieten.
Charles Pletsch - Spezialist für Immobiliendarlehen

Kapitalbeihilfen

  • Der Bau einer neuen Wohnimmobilie kann mit einer Bauprämie gefördert werden (max. EUR 9.700).
  • Der Erwerb einer zuvor bereits bewohnten Immobilie kann mit einer Erwerbsprämie gefördert werden (max. EUR 9.700).
  • Eine Sanierungsprämie kann für die Finanzierung bestimmter Arbeiten im Rahmen der Renovierung einer mindestens 15 Jahre alten Wohnimmobilie gewährt werden. Die Sanierungsprämie entspricht 30% des Betrags der Rechnungen über diese Arbeiten (insgesamt max. EUR 10.000).
  • Eine Sparprämie, die von den auf Ihre Sparkonten gutgeschriebenen Zinsen abhängt (max. EUR 5.000).
  • Prämie für die Honorare eines Architekten oder beratenden Ingenieurs (max. EUR 1.250).
  • Prämie für bauliche Anpassungen an die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität (max. EUR 15.000).

Zinsbeihilfen für aufgenommenes Kapital bis in Höhe von EUR 175.000

  • Zinsvergünstigung (0,5% pro unterhaltspflichtigem Kind)
  • Zinssubvention (zwischen 0,575% und 2,45%)

An welche Bedingungen ist die Bewilligung dieser Beihilfen geknüpft?

Die Gewährung und die Höhe eines Teils dieser Beihilfen hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Ihrer familiären Situation
  • Ihrer Finanzlage
  • Ihrem Einkommen
  • der Wohnfläche der zu finanzierenden Immobilie
  • Sie dürfen nicht Eigentümer oder Nutzungsberechtigter einer anderen Wohnimmobilie sein

Nähere Einzelheiten können Sie der nachstehenden Broschüre entnehmen:


Steuerkredit auf notarielle Urkunden Ihres selbstgenutzten Hauptwohnsitzes „Bëllegen Akt“

Die Eintragungs- und Überschreibungsgebühren betragen insgesamt 7% und werden auf Grundlage des Verkaufspreises einer bestehenden Wohnimmobilie oder des Grundstücks (mit dem bereits bebauten Teil) im Fall eines Neubaus berechnet.

Als natürliche Person können Sie einen Steuerkredit auf diese Gebühren erhalten, der sich auf EUR 30.000 pro Käufer beläuft.

Gute Nachrichten:

  • Sollte Ihnen nach Ihrem ersten Erwerb einer als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie ein Restsaldo dieses Kredits verbleiben, so können Sie diesen Saldo von Ihrem nächsten Erwerb einer als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie abziehen.
  • Sie kaufen zu zweit? Dann verdoppelt sich dieser Betrag für Sie!

Stark ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Sie planen den Bau oder die Renovierung Ihres Hauptwohnsitzes?

Dann können Sie – unter bestimmten Umständen – in den Genuss eines stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3% bei einem Gesamtbetrag von maximal EUR 50.000 je Wohnimmobilie kommen.

Tipp:

Beim Kauf einer neuen oder zuvor noch nicht bewohnten Wohnimmobilie können Sie sogar eine Teilerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.


Staatsbürgschaft

Ein ausreichendes Grundkapital ist die Voraussetzung dafür, ein Immobiliendarlehen aufnehmen zu können. Falls Sie nicht über ein solches Kapital verfügen, kann der Staat als Bürge für Ihr Darlehen eintreten.

Die Gewährung der Staatsbürgschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss der Darlehensnehmer zum Beispiel:

  • seit drei Jahren bei derselben Bank ein Bankkonto oder einen Bausparvertrag besitzen,
  • auf diesem Konto über ein Guthaben von mindestens EUR 240 verfügen,
  • sobald dieser Mindestbetrag von EUR 240 erreicht ist, auf dieses Konto drei Jahre lang jährlich mindestens EUR 290 einzahlen.

Sie möchten sparen und dabei Steuern sparen? Entdecken Sie unseren Sparplan mit BHW!

Umfassende Beratung: Beihilfen- & Finanzierungsberatung

Umfassende und maßgeschneiderte Qualitätsberatung muss alle zu erhaltenden Fördermittel berücksichtigen.

Unser Beratungsangebot für die Finanzierung Ihres ökologisch verantwortungsvollen Projekts beinhaltet eine Simulation aller staatlichen und privaten Fördermittel, die Sie in Anspruch nehmen können. Zu diesem Zweck haben wir in Zusammenarbeit mit energieagence ein Tool entwickelt. Die Ermittlung des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs, nach Abzug aller Beihilfen, ermöglicht es Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden und von einem maßgeschneiderten Finanzierungsangebot zu profitieren, das perfekt auf Ihre Situation und Ihr Projekt abgestimmt ist. Für Ihre nachhaltigen Projekte haben Sie alle Prämien auf Ihrer Seite. Simulieren Sie Ihre Beihilfen für Energieprojekte !


Key-takeaways!

Es gibt eine Fülle staatlicher Instrumente zur Förderung von Wohneigentum – sowohl Kapital- als auch Zinsbeihilfen.

Denken Sie auch daran, dass Sie womöglich auf einen Steuerkredit auf notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) und auf den stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz zählen können.

Falls Sie nicht selbst ausreichende Sicherheiten stellen können, kommt vielleicht die Staatsbürgschaft in Frage.

Für Ihre Pläne im Bereich Energieeffizienz helfen wir Ihnen, alle staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Unsere Immobilienberater stehen Ihnen bei der Beantragung von Beihilfen zur Seite.