Ziel des FATCA Abkommens
Das amerikanische Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“ (nachfolgend „FATCA“) soll der Steuerhinterziehung amerikanischer Staatsangehöriger („US-Personen“) entgegenwirken, wenn diese - auch indirekt - Bankbeziehungen außerhalb des Staatsgebiets der Vereinigten Staaten von Amerika unterhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt FATCA ab 2015 „nicht amerikanischen“ Finanzinstituten die Übermittlung eines jährlichen Auszugs zu Konten und Guthaben von amerikanischen Steuerzahlern bei Banken außerhalb der Vereinigten Staaten an die amerikanische Steuerbehörde („Internal Revenue Service“, nachfolgend „IRS“) vor.
FATCA in Luxemburg
Am 28. März 2014 hat Luxemburg ein zwischenstaatliches Abkommen (nachfolgend „IGA“) mit dem „U.S. Department of the Treasury“ abgeschlossen, das den automatischen Austausch von Steuerinformationen zwischen den Steuerbehörden der beiden Länder einrichtet.
Gemäß diesem Abkommen, welches in Luxemburg durch das Gesetz vom 24. Juli 2015 betreffend FATCA umgesetzt wurde, teilen die luxemburgischen Finanzinstitutionen der luxemburgischen Steuerverwaltung für direkte Steuern (Administration des Contributions Directes, nachfolgend „ACD“) jährlich die Identität, den Stand aller Konten und die Einkommen amerikanischer Personen mit. Diese leitet diese Informationen an die „IRS“ weiter.
FATCA bei Spuerkeess
Spuerkeess hat die erforderlichen Schritte unternommen, um den Anforderungen des IGA zu entsprechen, indem sie sich bei der IRS als teilnehmende Finanzinstitution („Reporting Model 1 FFI“) registrieren ließ. Die ID-Nummer von Spuerkeess bei der IRS („GIIN - Global Intermediary Identification Number“) lautet U80MWB.99999.SL.442.
FATCA und die Kunden von Spuerkeess
Das Identifikations- und Dokumentationsverfahren für „US-Personen“ hat am 1. Juli 2014 begonnen. Die erste Mitteilung an die IRS erfolgte im August 2015 und bezog sich auf die Guthaben zum 31. Dezember 2014.
Die Privatkunden, deren Unterlagen einen oder mehrere Punkte mit Bezug zu Amerika enthalten (Nationalität, Geburtsort, Wohnsitz, Adresse, Telefonnummer, Dauerauftrag oder bewilligte Vollmacht an eine US-Person) müssen Spuerkeess die erforderlichen Dokumente liefern, um ihren Status als amerikanischer Staatsbürger oder in Amerika ansässige Person zu bestätigen oder auszuschließen.
Die Firmenkunden, deren Unterlagen einen oder mehrere Punkte mit Bezug zu Amerika enthalten (Geschäftssitz, Gründung, Postanschrift oder wirtschaftlicher Eigentümer US-Person) müssen Spuerkeess die erforderlichen Dokumente liefern, um ihren Status gemäß den Bestimmungen von FATCA zu bezeugen.
Die Bank kontaktiert die betroffenen Kunden, um ihnen bei ihren Schritten zur Erfüllung des Gesetzes zu helfen.
FATCA und die Fonds von Spuerkeess
Um auch die Konformität der Fonds von Spuerkeess mit dem IGA zu gewährleisten, wird kein Inhaberanteil mehr ausgegeben, getauscht oder zur Verwahrung angenommen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Kunde allein für seine Steuerpflichten verantwortlich ist, und dass diese Information von Seiten von Spuerkeess lediglich einen rein informativen Charakter besitzt, kann es ratsam sein, dass der Kunde die von der Bank erhaltenen Informationen und Kontoauszüge gegebenenfalls an seinen Steuerberater in dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, zur Bewertung weiterreicht.