Eine vorzeitige Kapitalentnahme ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu sind ein begründeter Antrag und die Unterschriften aller Beteiligten erforderlich: Einleger, Kontoinhaber (sofern ≥ 12 Jahre) und die beiden gesetzlichen Vertreter. Spuerkeess behält sich das Recht vor, die Genehmigung durch einen Vormundschaftsrichter zu verlangen.

Bei einer vorzeitigen Kapitalentnahme fallen Gebühren in Höhe von 100 EUR je Abbuchung an.