Gemäß den aktuellen Vorschriften fallen ausschließlich Zahlungskonten, also Standard-Girokonten, in den obligatorischen Anwendungsbereich. Kreditkarten, Spar- und Sichtkonten, Darlehen, Wertpapierkonten, Baukonten usw. sind gegenwärtig davon ausgenommen.
Privat- und Geschäftskonten fallen gleichermaßen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Es werden die gleichen Zahlungsarten unterstützt, die den Kunden über S-Net und S-Net Mobile angeboten werden: Eurotransfert-Überweisungen, Andere Überweisungen, Daueraufträge sowie Zahlungen, die Geschäftskunden über MultiLine angeboten werden. Die gegenwärtige Funktionsweise der Lastschriften (Unterzeichnung eines Mandats zugunsten des Gläubigers) bleibt davon unberührt.