Falls Sie steuerrechtlich verpflichtet sind oder ein Interesse daran haben, eine Steuererklärung abzugeben (oder einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen), müssen Sie den luxemburgischen Steuerbehörden die von myTax generierten Formulare zukommen lassen, das heißt:

  • Ihre Steuererklärung(en) oder Ihren Antrag bzw. Ihre Anträge auf einen Lohnsteuerjahresausgleich
  • gegebenenfalls Ihre Anhänge (Mieteinnahmen, Reisekosten…)

Darüber hinaus müssen Sie den luxemburgischen Steuerbehörden auch die Bescheinigungen übermitteln, auf die Sie Ihre Erklärung gestützt haben.

Falls Sie Ihre Bescheinigungen/Belege nicht einsenden, kann Ihr Steueramt Sie per Post oder E-Mail auffordern, diese zwecks Überprüfung nachzureichen.