Darüber hinaus müssen Sie den luxemburgischen Steuerbehörden auch die Bescheinigungen übermitteln, auf die Sie Ihre Erklärung gestützt haben.
Falls Sie Ihre Bescheinigungen/Belege nicht einsenden, kann Ihr Steueramt Sie per Post oder E-Mail auffordern, diese zwecks Überprüfung nachzureichen.