Nutzungsbedingungen S-Net Business
Bitte lesen und akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen, um Ihren Zugang zu S-Net Businesss zu aktivieren. Bitte beachten Sie, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, unter www.spuerkeess.lu auf diese Nutzungsbedingungen zuzugreifen.
1. Beschreibung
1.1. Die Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat, Luxembourg (nachstehend „Spuerkeess“ genannt) stellt ihren Geschäftskunden (nachstehend der/die „Kunde(n)“ genannt) einen speziellen Bereich (nachstehend „S-Net Business“ genannt) zur Verfügung, über den es jedem der befugten Nutzer möglich sein wird, Zugang zu einer Reihe von Telematik-Bankdienstleistungen im Auftrag des Kunden zu erhalten. Zu diesem Zweck muss der Kunde, vertreten durch einen seiner Verwaltungsratsmitglieder, ein „S-Net Business-Abkommen“ unterzeichnen.
1.2. Die angebotenen und verfügbaren Leistungen und Informationen, die zur Verfügung gestellte Software und die technischen Eigenschaften des S-Net Business Produkts bilden das System (nachstehend das „System“) und werden im System selbst definiert.
1.3. Mit „Geschäftseinheit“ wird der Kunde innerhalb von S-Net Business in seiner Eigenschaft als juristische Person oder in seiner Eigenschaft als natürliche Person, Inhaber von berechtigten Konten oder Produkten für seine Geschäftsaktivität bezeichnet.
1.4. Mit „Verwaltungsratsmitglied“ wird jede natürliche Person bezeichnet, die bei Spuerkeess als satzungsmäßiger Unterzeichner für eine juristische Person angegeben ist, oder jede natürliche Person in ihrer Eigenschaft als Inhaber von Unternehmensprodukten.
1.5. Unter „Nutzer(n)“ wird/werden die vom Kunden definierte(n) und bevollmächtigte(n) natürliche(n) Person(en) bezeichnet, die S-Net Business nutzt (nutzen), und zwar unabhängig von den Rechten und Rollen, die ihm/ihnen zugewiesen sind oder werden.
1.6. Für die vom „S-Net Business-Abkommen“ erfassten Konten gelten weiterhin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Finanzinstrumente von Spuerkeess, es sei denn, die vorliegenden Nutzungsbedingungen weichen ausdrücklich davon ab.
2. Zugangs- und Nutzungsbedingungen
2.1. Um Zugang zu S-Net Business zu erhalten, muss jeder Nutzer sein eigenes S-Net-Abkommen abschließen und über seine eigenen Identifizierungs- und Sicherheitselemente verfügen.
2.2. Gegenüber Spuerkeess bleibt der Kunde verantwortlich für alle die von dem/den Nutzer(n) im Rahmen seiner/ihrer Benutzung von S-Net Business durchgeführten Transaktionen, und zwar aufgrund der Berechtigungen, die ihm/ihnen möglicherweise im Wege der Vollmacht und in Anwendung der allgemeinen Regeln der Vollmacht erteilt wurden, oder aufgrund der Berechtigungen, die über das spezifische Menü „Rechteverwaltung“ in S-Net Business erteilt wurden.
2.3. S-Net Business kann von einem Bevollmächtigten bzw. Unterzeichner nicht benutzt werden, wenn für die Vollmacht für das bestimmte Konto irgendwelche Einschränkungen gelten.
3. Nutzer und Rechte
3.1. Das/Die Verwaltungsratsmitglied(er) bestimmt/bestimmen in der Rubrik „Rechteverwaltung“ der/die Nutzer, ihre Rechte sowie das/die Produkt(e), auf das/die er/sie diese Rechte ausüben kann/können.
3.2. Die Rechte, die das/die Verwaltungsratsmitglied(er) des Kunden dem/den Nutzer(n) von S-Net Business für die Verwaltung von Bankprodukten über die Rubrik "Rechtsverwaltung" einteilen, gelten als Vollmacht.
3.3. Nur die Rechte, die von dem/den Verwaltungsratsmitglied(ern) über die erteilten Vollmachten sowie über die Rubrik „Rechteverwaltung“ gewährt wurden, sind maßgeblich und werden Spuerkeess gegenüber im Rahmen der Nutzung von S-Net Business entgegengehalten.
3.4. Jedem Nutzer einer Geschäftseinheit in S-Net Business wird ein Profil zugeordnet:
- das Profil „Admin-Nutzer“ ist dem/den Verwaltungsratmitglied(ern) vorbehalten, wie in Artikel 1.4. definiert;
- das Profil „Standard-Nutzer“ wird anderen Nutzern zugewiesen, die eine Berechtigung auf diese Geschäftseinheit haben, per Satzung, über die erteilten Vollmachten oder über die Rubrik „Rechteverwaltung“.
3.5. Das Profil „Admin-Nutzer“ kann über die Rubrik „Rechteverwaltung“ den Profilen „Standard-Nutzer“ seiner Wahl folgende Rechte vollständig oder teilweise gewähren oder entziehen:
- das Recht, Transaktionen zu tätigen, Transaktionsdateien zu importieren und herunterzuladen, und deren Inhalt auf dem/den autorisierten Konto(en) einzusehen (Eingaberecht);
- das Recht, die Salden und/oder die Transaktionen des/der autorisierten Kontos(en) einzusehen, einschließlich die mit diesen Konten verbundenen Karten einzusehen (Einsichtsrecht);
- das Recht, im Namen und auf Rechnung des Kunden Aufträge auf dem/den autorisierten Konto/Konten zu unterzeichnen (Bestätigungsrecht);
- das Recht, die Karten zu verwalten (Kartenverwaltungsrecht).
Eine Ausnahme von dieser Funktion besteht für die Profile „Standard-Nutzer“, die anderweitig eine Berechtigung als unbegrenzter Bevollmächtigter für alle Konten oder als Bevollmächtigter für ein oder mehrere Konten des Kunden haben. Das Profil „Admin-Nutzer“ hat nämlich nicht die Befugnis, einem Profil „Standard-Nutzer“ die Rechte zur Eingabe, Einsicht und Bestätigung der Konten, auf die sich ihre Vollmacht bezieht, zu entziehen. Dazu muss er sich mit seinem Spuerkeess-Berater in Verbindung setzen, um die genannte(n) Vollmacht(en) zu widerrufen.
3.6. Das Bestätigungsrecht der „Admin-Nutzer“ hängt von den vom Kunden festgelegten Vollmachtsregeln ab, darunter die einmalige oder mehrfache Bestätigung mit oder ohne Nutzungslimit.
3.7. Das Profil „Standard-Nutzer“ kann über alle oder einige dieser Rechte an dem/den Produkt(en) verfügen, das/die vom Profil „Admin-Nutzer“ bestimmt wurde(n). Es ist zu beachten, dass ein Profil „Standard-Nutzer“ mit dem Bestätigungsrecht eines Kontos de facto über das Eingaberecht und das Einsichtsrecht dieses Kontos verfügt (einschließlich der mit diesem Konto verbundenen Karten).
3.8. Der Nutzer mit dem Profil „Admin-Nutzer“ erkennt an, dass er allein für den Zugang zu und die Rechte an den Bankprodukten des Kunden innerhalb von S-Net Business verantwortlich ist.
3.9. Spuerkeess empfiehlt dem/den Nutzer(n) mit dem Profil „Admin-Nutzer“, die folgenden spezifischen Sicherheitshinweise zu beachten, insbesondere wenn er/sie allein Transaktionen bestätigt(en) (ohne Gegenbestätigung):
- Überprüfen Sie, ob die den verschiedenen Profilen „Standard-Nutzer“ zugewiesenen Rechte noch angemessen sind. Setzen Sie sich nicht unnötig zu hohen Bestätigungsrechten und Nutzungslimits aus.
- Vermeiden Sie es, eine Transaktion allein zu bestätigen. Eine Trennung von Eingabe- und Bestätigungsrechten wird dringend empfohlen.
- Überprüfen Sie stets den Betrag/die Beträge und ggf. das/die Empfängerkonto (Empfängerkonten), die auf der Bestätigungsseite angezeigt werden.
- Überprüfen Sie regelmäßig die ausgeführten Transaktionen und die Kontoauszüge, um mögliche Betrugsfälle schnellstmöglich zu erkennen.
4. Nutzungslimits
Der Kunde kann Transaktionen innerhalb der Limits pro Transaktion und Periodizität durchführen, welche bei der Eröffnung des S-Net Business-Abkommen standardmäßig festgelegt wurden. Diese Limits können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Kunden und Spuerkeess geändert werden.
5. Zugang und Sicherheit
5.1. Jedes Verwaltungsratsmitglied hat die Möglichkeit, das S-Net Business-Abkommen des Kunden auszusetzen oder zu kündigen, entweder durch Nutzung der dafür vorgesehenen Funktion in S-Net Business oder durch Kontaktaufnahme mit Spuerkeess während den Öffnungszeiten. Im Falle einer Aussetzung muss ein Verwaltungsratsmitglied Spuerkeess kontaktieren, um das S-Net Business-Abkommen wieder zu entsperren.
5.2. Spuerkeess behält sich das Recht vor, ohne Übernahme der Haftung, ein S-Net Business-Abkommen aus begründetem Anlass teilweise oder vollständig auszusetzen und insbesondere:
- wenn die Konten des Kunden geschlossen oder blockiert sind oder es sich erweist, dass der Kunde seine gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen nicht erfüllt;
- wenn es Spuerkeess für die Sicherheit des Systems oder zum Schutz der Interessen des Kunden oder Spuerkeess als sachdienlich oder notwendig erachtet;
- im Falle eines technischen oder sicherheitstechnischen Systemversagens (z.B. bei Hackerangriffen);
- während der Kündigungsfrist;
- wenn der Kunde Spuerkeess über einen Missbrauch (oder die Gefahr eines Missbrauchs) oder einer illegitimen Nutzung (oder die Gefahr einer illegitimen Nutzung) der über S-Net Business angebotenen Dienstleistungen informiert;
- wenn beim Kunden Betrug oder Missbrauch festgestellt wurde oder wenn es starke Verdachtsmomente für einen Betrug oder Missbrauch gibt;
- auf Antrag einer Justizbehörde;
- nach ununterbrochener Nichtnutzung von S-Net Business während zwölf (12) Monaten;
- wenn Wartungs-, Verbesserungs- oder Reparaturarbeiten dies notwendig machen.
Spuerkeess informiert den Kunden darüber anhand geeigneter Informationsmittel.
6. Ausführung von Transaktionen
6.1. Spuerkeess führt die über S-Net Business weitergeleiteten Transaktionen nur in strenger Übereinstimmung mit den vom System übermittelten Angaben aus. Jede Ausführung einer Transaktion muss durch ein Bestätigungsverfahren validiert werden, das dem Kunden vom System und in Abhängigkeit der durchgeführten Transaktion angezeigt wird. Der Eingangszeitpunkt des Auftrags entspricht dem Zeitpunkt, an dem S-Net Business dem Kunden angibt, dass die Transaktion registriert wurde.
6.2. Jede Ausführung einer Kontotransaktion wird von der Bestätigung durch einen oder mehrere Nutzer mit Bestätigungsrecht bedingt, gemäß den vom Kunden festgelegten Vollmachtsregeln. Wenn die vollständige Bestätigung eines Überweisungsauftrags nach dem gewünschten Ausführungsdatum erfolgt, dann entspricht das Ausführungsdatum dem Datum der Bestätigung, oder aber dem nächsten Arbeitstag, je nach den geltenden Regeln.
6.3. Die Bestätigung eines einmaligen Überweisungsauftrags an einen neuen Begünstigten erfordert eine starke Authentifizierung über ein LuxTrust-Gerät, und zwar unabhängig von der Höhe des Betrags der Transaktion. Nur einmalige Überweisungsaufträge an einen vertrauenswürdigen Begünstigten (siehe diesbezüglich Artikel 7.2) sind von dieser starken Authentifizierung ausgenommen.
6.4. Die Bestätigung eines mehrfachen Überweisungsauftrags erfordert systematisch eine starke Authentifizierung über ein LuxTrust-Gerät, unabhängig von den Arten der Begünstigten im Zusammenhang mit diesem Auftrag (neue Begünstigte und/oder vertrauenswürdige Begünstigte).
6.5. Wenn eine Transaktion an einem zukünftigen Datum ausgeführt werden soll, ist der für die Ausführung dieser Transaktion vereinbarte Tag als der Tag anzusehen, an dem der Auftrag bei Spuerkeess eingegangen ist. Diese Transaktion kann bis zum Tag vor dem Tag, der für die Ausführung dieser Transaktion vereinbart wurde, storniert werden.
6.6. Jede nicht bestätigte Transaktion wird nicht ausgeführt, unabhängig davon, welches Ausführungsdatum bei ihrer Eingabe gewünscht wurde.
6.7. Spuerkeess behält sich das Recht vor, die Ausführung von Transaktionen aufzuschieben und weitere Angaben bzw. ggf. eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, wenn sie der Ansicht ist, die Aufträge seien unvollständig, nicht der Wahrheit entsprechend oder wenn bei den betreffenden Transaktionen eventuell der Verdacht der Geldwäsche im Rahmen des Luxemburger Gesetzes besteht. In diesem Fall ist der Kunde für alle Folgen der Verspätung oder evtl. der Verweigerung der Abwicklung verantwortlich.
6.8. Der Nutzer, der einen Zahlungsauftrag an Spuerkeess übermittelt, muss über eine Vollmacht auf dem Konto des Auftraggebers verfügen oder über ein spezifisches Bestätigungsrecht für S-Net Business verfügen, dies sowohl zum Zeitpunkt der Auftragseingabe, als auch zum Ausführungsdatum.
7. Verwaltung der Begünstigten
7.1. Die Nutzer, die mindestens über ein Eingaberecht für zumindest ein (1) Konto des Kunden verfügen, können eine Liste von Begünstigten verwalten, die es ihnen ermöglicht, eine Zahlung an einen dieser Begünstigten schneller einzugeben und/oder zu bestätigen. Diese Liste ist Bestandteil der S-Net Business-Abkommen des Kunden.
7.2. Standardmäßig wird jeder Begünstigte eines einmaligen Überweisungsauftrags, eines mehrfachen Überweisungsauftrags oder eines Dauerauftrags zu einem vordefinierten Begünstigten für die betreffende Geschäftseinheit. Sobald ein vordefinierter Begünstigter durch eine starke Authentifizierung über ein LuxTrust-Gerät validiert wurde, wird er zu einem sogenannten „vertrauenswürdigen“ Begünstigten, der de facto von der starken Authentifizierung befreit ist, wenn er Begünstigter eines einmaligen Überweisungsauftrags wird.
8. Laufzeit und Kündigung
Jedes S-Net Business-Abkommen wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann vom Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Spuerkeess muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten beachten, es sei denn, die Vereinbarung muss auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften aufgehoben oder für nichtig erklärt werden. Die Kündigung muss entweder in schriftlicher Form, oder über das sichere Nachrichtensystem S-Net Business erfolgen. In Bearbeitung befindliche Überweisungsaufträge werden gemäß den Anweisungen des Kunden ausgeführt. Dagegen werden Überweisungsaufträge, welche für einen späteren Zeitpunkt als dem Widerrufsdatum des S-Net Business-Abkommens in Auftrag gegeben worden sind, nicht mehr ausgeführt. Spuerkeess kann jedoch nicht für die Ausführung oder Nichtausführung anderer, die von der Sperrung des Zugangs zu S-Net Business oder dem betreffenden Konto, erhaltenen Aufträge verantwortlich gemacht werden.
9. Änderung der Nutzungsbedingungen
9.1. Bei jeder Änderung der vorliegenden Nutzungsbedingungen teilt Spuerkeess dem Kunden diese Änderung zwei (2) Monate vor ihrem Inkrafttreten mit. Diese Änderung wird als durch den Kunden genehmigt angesehen, falls Letzterer nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens schriftlich Widerspruch eingelegt hat.
9.2. Bei Abweichungen zwischen diesen Geschäftsbedingungen und der französischen Version dieser Geschäftsbedingungen ist die französische Fassung maßgebend.
10. Geltendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Die Nutzungsbedingungen für S-Net Business unterliegen dem luxemburgischen Recht, und für Streitigkeiten im Zusammenhang mit seiner Anwendung, Auslegung oder Ausführung sind ausschließlich die luxemburgischen Gerichte zuständig.
Spuerkeess kann jedoch vor jeglichem sonstigen Gericht Klage erheben, das in Bezug auf den Kunden in Ermangelung der vorstehen Wahl des Gerichtsstands normalerweise zuständig wäre.